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Das Reglement

Die Regeln für die Meisterschaft sind seit 2006 weitgehend stabil geblieben. 2012 gibt es aber Änderungen in der Organisationsstruktur..

Über das Reglement und diese Homepage kann man an Ort und Stelle (sachlich) diskutieren.

Wer nicht diskutieren mag, kann hier nachlesen.

Oldtimer-Automobilslalom-Cup Oberfranken


Artikel 1 - Veranstalter

Der Oldtimer-Automobilslalom-Cup Oberfranken wird alleinverantwortlich vom Organisator der Meisterschaft (Hansi Walter, 95478 Kemnath, Unterer Markt 22, Telefon 09642/914013) ausgerichtet. Die Veranstalter der Wertungsläufe sind in die Organisation der Meisterschaft nicht eingebunden und somit auch in keinster Weise für Auswertung, Veröffentlichungen oder die Siegerehrung verantwortlich.

Artikel 2 - Zugelassene Fahrzeuge und Fahrer

Zugelassen sind Fahrzeuge mit Baujahr 1985 oder früher. Das Alter oder Aussehen der Fahrer spielen keine Rolle. Die Fahrer müssen jedoch im Besitz eines Führerscheins sein, eine Lizenzpflicht besteht nicht.

In der Tageswertung ist es den Veranstaltern überlassen, auch jüngere Fahrzeuge zum Start zuzulassen.
Diese können aber nur in seltenen begründeten Ausnahmefällen (z.B. Beginn der Produktion des Fahrzeugtyps 1985 oder früher) für die Meisterschaft gewertet werden. Über die Zulassung zur Meisterschaft entscheidet das Schiedsgericht.

Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer, die im Besitz eines gültigen Führerscheines sind. Eine Lizenzpflicht besteht nicht. Nicht startberechtigt sind jedoch Personen, die als Auswerter fungieren, über Fragen des Reglements entscheiden, diese Meisterschaft organisieren oder die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.

Artikel 3 - Wertungsläufe

Die Wertungsläufe finden im Rahmen von Clubsport-Automobilslaloms statt, in der Regel nach dem Ende der Bestzeit-Läufe. Um die Belastungen für Mensch und Material im vertretbaren Rahmen zu halten, sollten nicht mehr als 6 Veranstaltungen gewertet werden.

Die Prädikatsläufe werden rechtzeitig vor Beginn der Saison vom Schiedsgericht festgelegt und bekannt gegeben.
Bei mehr als 6 ausgewählten Events gibt es Streichergebnisse - bei 7, 8 oder 9 Veranstaltungen werden nur 6 gewertet. Die Anzahl der Streichergebnisse kann mit einem Taschenrechner ermittelt werden.

Artikel 4 - Ablauf der Wertungläufe

Für den Ablauf gilt im Wesentlichen das DMSB-Slalom-Reglement. Eine Veranstaltung besteht aus einem Trainingslauf und zwei Wertungsläufen. Das Tragen eines Schutzhelmes ist vorgeschrieben, auch weil viele Fahrer dadurch optisch gewinnen.

Gewertet wird die Zeitdifferenz zwischen 1. und 2. Wertungslauf, wobei eine möglichst geringe Differenz angepeilt werden sollte. Pylonenfehler (s. DMSB-Reglement) werden mit 3 Strafsekunden geahndet. Diese Strafzeit wird jedoch
nicht zur Fahrzeit addiert, sondern zur für die Wertung entscheidenden Differenz. Insbesondere kann ein Pylonenfehler weder durch eine höhere Fahrzeit noch durch einen weiteren Pylonenfehler ausgeglichen werden.

Beispiel:

Fahrtzeit im 1. Lauf 45,00 Sekunden + 1 Pylonenfehler
Fahrzeit im 2. Lauf 45,12 Sekunden

Ergebnis also: Zeitdifferenz 0,12 + 3 Strafsekunde =
3,12 Sekunden.

Blöd wäre also das:

Fahrtzeit im 1. Lauf 45,00 Sekunden + 1 Pylonenfehler
Fahrzeit im 2. Lauf 45,12 Sekunden + 1 Pylonenfehler

Ergebnis also: Zeitdifferenz 0,12 + 6 Strafsekunden =
6,12 Sekunden.

Artikel 5 - Zeitnahme

Die Fahrtzeiten werden nach jedem Lauf bekannt gegeben. Die Verwendung von Zeitmessgeräten im Fahrzeug ist nicht vorgeschrieben. Uhren sollten jedoch epochenspezifisch sein.

Artikel 6 - Nenngeld und Preise


Das Nenngeld beträgt 20,- €. Pokale werden in der Tageswertung nach den auch für die anderen Klassen vorgesehenen Prozentzahlen vergeben.

Den veranstaltenden Clubs entstehen durch die Meisterschaft keine Kosten.

Die Meisterschaftsehrung findet im Rahmen der Siegerehrungen des NOO-Pokals statt. Preise werden abhängig von der Beteiligung vergeben, mindestens jedoch an die drei Erstplatzierten.

Artikel 7 - Schiedsgericht

Über alle Fragen zu Wertung und Reglement entscheidet der Organisator der Meisterschaft. Dessen Entscheidungen sind gerecht und vor allem endgültig.

Ein Berufungsgericht existiert nicht. Es ist auch NIEMAND befugt, selbst eines zu gründen, wenn Ergebnisse oder Entscheidungen nicht den Erwartungen entsprechen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Basta.






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